• Positiver Befund bei der Artenschutzkontrolle

Bei unaufschiebbaren Fällungen wie z.B. Gefahrenbäumen, Käferbäumen und Bauvorhaben führen wir Artenschutzkontrollen durch. Neben dem Boden-Monitoring mit dem Fernglas haben wir, durch den Einsatz der Seilklettertechnik, auch die Möglichkeit Höhlungen, Spalten und Risse eingehend zu untersuchen. Dank unserer Weiterbildung zum Sachkundigen für Baum- Habitat- Strukturen erkennen wir die Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders- und streng geschützten Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Aufgrund dieser wertvollen Zusatzqualifikation leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und können unseren Kundschaften Rechtssicherheit bei notwendigen- und unaufschiebbaren Baumschnittarbeiten garantieren. Neben der artenschutzrechtlichen Vorprüfung führen wir auch direkte Praventions- und Sicherungsmaßnahmen durch. So können beispielsweise in Kooperation mit der Naturschutzbehörde im Frühjahr potentielle Niststellen (Höhlungen) versiegelt werden um eine kurzfristige Besiedlung durch Höhlenbrüter vor der Baumfällung zu vermeiden oder betroffene Habitat-Strukturen nach dem Eingriff gesichert werden. Aufgrund unsere langjährigen Erfahrung in der Baumpflege sind wir natürlich auch in der Lage sinnvolle Lösungsansätze zum Erhalt der Bäume zu präsentieren. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Artenschutzkontrollen können Sie uns gerne kontaktieren.