• Lichtraumprofilschnitt - über - Straße

 

Unter Lichtraumprofilschnitt versteht man den zur Erhaltung bzw. Herstellung des erforderlichen lichten Raumes entlang von Wegen oder Straßen. Dieser liegt zwischen 2,50m über Geh- und Radwegen und 4,50m über Fahrstraßen. In diesen Bereich dürfen keine Äste ragen. Wenn Sie Fragen zum Lichtraumprofilschnitt haben können Sie uns gerne kontaktieren.