Aufgrund unaufschiebbarer Baumfällungen musste eine artenschutzrechtliche Vorprüfung an zwei Fichten in München durchgeführt werden um Verbotstatbestände des §44 BNatSchG auszuschließen. Dank unserer guten Artenschutzkenntnisse und der Spezialisierung auf die Seilklettertechnik (SKT) konnten die Kontrollarbeiten kurzfristig und kostengünstig durchgeführt werden. Wenn auch Sie Hilfe bei der artenschutzrechtlichen Vorprüfung benötigen können Sie uns gerne kontaktieren.