• Stiel- Eiche
Eine Kappung gilt als baumzerstörende Maßnahme und sollte nicht durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist es aber durchaus sinnvoll zum Erhalt bzw. der Sanierung des Baumes einen entsprechend invasiven Eingriff vorzunehmen. In konkretem Fall haben wir, durch einen starken Rückschnitt, die Verkehrssicherheit an einem stark geschädigten Eichenstämmling wiederhergestellt und durch den Erhalt der Habitatstrukturen einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz geleistet. Eigentlich war die Eiche zur Fällung ausgeschrieben worden und ein entsprechender Antrag der UNB lag bereits vor. Im Zuge der Vorbesichtigung führten wir eine Baumkontrolle durch und wurden sogleich auf eine Vielzahl an Höhlungen und Spechtlöcher aufmerksam. Aufgrund unserer Weiterbildung im Bereich des Artenschutzes erkannten wir sofort, dass der Baum als Fledermausquartier genutzt wird und somit die Fällung des Baumes eine Gefährdung der lokalen Fledermauspopulation bedeuten würde. Aufgrund unsere langjährigen Erfahrung in der Baumpflege waren wir natürlich in der Lage umgehend einen sinnvollen Lösungsansatz zu präsentieren, der die Aspekte des Artenschutzes und Verkehrssicherheit gleichfalls berücksichtigt: durch die Einkürzung exponierter Kronenteilen wurde die Windlast entscheidend reduziert und durch den anschließenden Einbau einer Kronensicherung die Sicherheitsreserven weiter erhöht. Wenn Sie Fragen zum Artenschutz und der Baumsanierung haben, können Sie uns gerne kontaktieren.